Top News Archiv

 

Ist untenstehend auch Wissenswertes für Sie dabei?


Lesen Sie dazu alle weitergehenden Informationen im Kundenbereich der Verfiba AG unter www.verfiba.ch
 
Sie sind noch nicht Kunde?
 
Verfiba AG ist die leistungsstarke Gesellschaft für mehr Information und noch mehr gezielte Dienstleistung in allen Bereichen, die wir für Sie im News-Bereich in der Vergangenheit publiziert haben.  
Fragen Sie uns einfach danach oder senden Sie uns ein e-Mail auf ínfo@verfíba.ch  
 


05.07.2011
Erfreulich Neues aus dem Schenker-Team!

Frau Rebekka Wermelinger wird ab dem 1. August 2011 unser neues Team-Mitglied.
Wir begrüssen sie an dieser Stelle herzlich und wünschen ihr viele knifflige und fordernde Aufgaben! 
Frau Wermelinger ist als Mandatsassistentin tätig. 
 


01.09.2009
Erfreulich Neues aus dem Schenker-Team!

Herr Fabio Brunner ist seit dem 1. September 2009 unser neues Team-Mitglied.
Wir begrüssen Ihn an dieser Stelle herzlich und wünschen ihm viele knifflige und fordernde Aufgaben! 
Herr Brunner ist als Assistent tätig. 
 


16.06.2009
Während der Suisse Public 2009 wurden an unserem Stand über 800 Rüebli für klarere Sicht persönlich übergeben!

 
 

Grüezi
 
"Ein Rüebli für klarere Sicht im Versicherungsdschungel"? Ja, ganz richtig gelesen: An unserem Stand C022 wurde herzhaft in ein frisch geschältes Rüebli gebissen und die wohltuenden Unterschiede in unserem Dienstleistungs-Verständnis wahr-genommen!
 
Vom 9.-12. Juni 2009 waren wir bereits zum dritten Mal an der Suisse Public in Bern als Versicherungs-Treuhand-Unternehmen präsent. Dort führte der beste Weg zu fairen und nachhaltigen Partnerschaften direkt zu uns!
 
Gemeinsam mit unserer Kooperationspartnerin Verfiba AG präsentierten wir Ihnen nebst bekannten und umfangreichen Versicherungs-Dienstleistungen Mehrwerte, die überzeugen und begeistern!
 
Einige Impressionen vom diesjährigen Stand mit wiederum Bruno Schenker und Marcel Herrmann - dem ausgewiesenen Spezialisten für berufliche und private Vorsorge.
 
Als "Broker mit viel Feingefühl" danken wir Ihren für Ihren Besuch und auf die vielen kniffligen Fragen zu Themen, die bestimmt auch bei Ihnen zunehmend im Mittelpunkt stehen.
 
Unser Leitmotiv hat sich nicht geändert: Wir wollen nicht zufriedene, sondern glückliche Kunden!
 


15.06.2009
Erfreulich Neues aus dem Schenker-Team!

Frau Angela Arnold ist ab 1. Juli 2009 unser neues Team-Mitglied.
Wir begrüssen sie an dieser Stelle herzlich und wünschen ihr viele knifflige und fordernde Aufgaben!
 
Frau Arnold wird als Mandatsleiterin tätig sein.
 
Hier ihre Email-Adresse:
angela.arnøld@schenkerbrøker.ch
 


08.09.2008
Erfreulich Neues aus dem Schenker-Team!

Frau Cornelia Mösch ist seit 1. September 2008 unser neues Team-Mitglied. Wir begrüssen sie an dieser Stelle herzlich und wünschen ihr viele knifflige und fordernde Aufgaben!
 
Frau Mösch wird als Mandatsleiterin tätig sein.
 
Hier ihre Email-Adresse:
cørnelia.møesch@schenkerbrøker.ch
 


31.03.2008
“Wir wollen keine zufriedene, sondern glückliche Kunden!”

Um diesem Leitsatz gerecht zu werden, haben wir für Sie unser Spezialisten-Team neuen und grösseren Herausforderungen angepasst. Begrüssen Sie mit uns zusammen ab 1.4.2008

  • Frau Sarah Tóth
  • Herr Giancarlo Lanza und
  • Herr Urs P. Müller

Weitere Informationen folgen.
Herzlichst, Ihr Bruno Schenker
 


08.01.2008
Aktiver Klimaschutz

Aktiver Klimaschutz  
 

24.11.2007
Aktualisierte Grenzbeträge für 2008

Die aktualisierten Grenzberträge finden Sie hier oder ab sofort im Bereich "Nützliches"!
 


12.10.2007
Erfreulich Neues aus dem Schenker-Team!

Herr Benno Sidler ist ab November 2007 unser neues Team-Mitglied.
Wir begrüssen ihn an dieser Stelle herzlich und wünschen ihm viele knifflige und fordernde Aufgaben!
 


14.06.2007
Schenker & Schenker an der Suisse Public 5.-8. Juni 2007


 
 
Hier finden Sie ein paar Impressionen.  
 


10.01.2007
Skifahren ohne (Rechts-)Bruch

Einen interessanten Beitrag haben wir im eMagazin "WORK&LIFE" der WEKA gefunden.
Lesen Sie selbst, am Besten bevor Sie auf die Piste gehen!
 
Sehr zu empfehlen ist auch "der kleine Pistenknigge". Ein weiterführender Link finden Sie ebenfalls im eMagazin am Ende des Beitrags.
 


10.11.2006
Elementarschadenversicherung

Seit über 50 Jahren schützt die Elementarschadenversicherung vor den finanziellen Folgen eines Schadens infolge Überschwemmungen, Hochwasser, Sturm, Hagel, Lawine, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch.
 
Mit dem Klimawandel steigen die Schäden bei Naturkatastrophen. Der Bundesrat hat deshalb reagiert und die Leistungen der Versicherer für eine Naturkatastrophe von bisher 500 Mio. auf 2 Milliarden Franken erhöht. Damit verfügt die Schweiz weiterhin über einen vorbildlichen Versicherungsschutz.  
 
Allein das Unwetter im August 2005 hat eine Schadensumme von 1.3 Milliarden Franken verursacht. Es wird befürchtet, dass in Zukunft vermehrt mit solchen Elementarereignissen wie im letzten Jahr gerechnet werden muss.  
 
Aufgrund der stattgefunden und befürchteten vermehrten Schadenereignisse hat der Bundesrat im weiteren eine Erhöhung der Selbstbehalte und der Prämiensätze beschlossen. Mit diesen Anpassungen ist es möglich, zukünftige Schäden und den Fortbestand der Elementarschadenversicherung zu gewährleisten. Die Versicherungen wollen Sie auch in Zukunft vor den unabsehbaren wirtschaftlichen Folgen schützen.  
 
Einen Überblick über sämtliche Änderungen haben wir Ihnen nachfolgend aufgeführt.  
Wir hoffen, dass Sie vor finanziellem und persönlichem Schaden verschont bleiben.  
 
Für ein versichertes Ereignis gelten in der Schweiz per 1. Januar 2007 folgende Summen:  
 
Höchsthaftungslimiten:
Fahrhabe Fr. 1 Mia bisher Fr. 250 Mio.
(Hausrat, landw. Inventar, übrige Fahrhabe)
     
Gebäude Fr. 1 Mia bisher Fr. 250 Mio.
 
Selbstbehalte:
Hausrat Fr. 500 bisher Fr. 200
     
landw. Inventar unverändert 10 % der Entschädigung
  mind. Fr. 1'000 bisher Fr. 200
  max. Fr. 10'000 bisher Fr. 2'000
     
übrige Fahrhabe unverändert 10 % der Entschädigung
  mind. Fr. 2'500 bisher Fr. 500
  max. Fr. 50'000 bisher Fr. 10'000
     
Gebäude unverändert 10 % der Entschädigung
(die ausschliesslich Wohn- & mind. Fr. 1'000 bisher Fr. 200
Landwirtschaftszwecken dienen) max. Fr. 10'000 bisher Fr. 2'000
     
übrige Gebäude unverändert 10 % der Entschädigung
  mind. Fr. 2'500 bisher Fr. 500
  max. Fr. 50'000 bisher Fr. 10'000
 
Prämiensätze:
Hausrat Fr. 0.21 ‰ bisher Fr. 0.20 ‰
  (pro Fr. 1'000 Versicherungssumme)
     
landw. Inventar & Fr. 0.35 ‰ bisher Fr. 0.30 ‰
übrige Fahrhabe (pro Fr. 1'000 Versicherungssumme)
     
Gebäude Fr. 0.46 ‰ Fr. 0.46 ‰
  (pro Fr. 1'000 Versicherungssumme)
 


01.11.2006
Die Kunst, Kunst zu versichern

Der Aufbau einer Sammlung bedarf langjähriger Passion und Kenntnis. Nicht selten beschäftigt sich der ernsthafte Sammler viele Stunden des Jahres mit seinen Objekten. Attraktive Sammlungsgebiete gibt es viele: angefangen bei Gemälden, Druckgrafien und Zeichnungen aller Epochen über Skulpturen und Mobiles bis zu Antiquitäten wie Möbel, Spiegel oder Teppiche. Daneben finden Sie auch zahlreiche Sammler im Bereich des Porzellans, der Antiken oder der Asiatika. 
 
Kunstwerke wie die obgenannten stellen besondere, nicht nur finanzielle, Werte dar. Sie liegen dem ambitionierten Sammler am Herzen und sind in einer gewöhnlichen Hausratversicherung nur ungenügend versichert. Diese schützt die Sammlungsobjekte meist nur gegen Schäden infolge Feuer, Elementarereignissen, Wasser und Einbruchdiebstahl, wohingegen der einfache Diebstahl nur begrenzt versichert oder die Beschädigung ganz ausgeschlossen ist. Gerade aber Schadenfälle aufgrund von Unachtsamkeit des Besitzers oder von Drittpersonen wie beispielsweise dem Putzpersonal stellen in der Schadenstatistik die höchste Häufigkeit dar. 
 
Für das Kunstobjekt gilt also: Der Mensch bildet die grösste Gefahr! Die normale Hausratversicherung reicht nicht aus - gefragt sind spezialisierte Kunstversicherer. In vielen Fällen besteht die Möglichkeit, durch einen guten Restaurator eine fachmännische Restaurierung durchführen zu lassen. Die dadurch entstandenen Kosten werden vom spezialisierten Kunstversicherer übernommen, der auch, wenn dies der Kunde wünscht, bei der Auswahl des geeigneten Restaurators behilflich sein kann. 
 
Die Kunstsachverständigen der Kunstversicherung sind ausgebildete Kunsthistoriker mit langjähriger Erfahrung im Kunsthandel und können sich auf ein weitverzweigtes Netz innerhalb der Kunstwelt stützen.  
 
Beginnen Sie Kunstobjekte zu sammeln? Haben Sie bereits einige Werke zusammengetragen, die Ihnen sehr am Herzen liegen?  
 
Beachten Sie auch diesen Flyer von AXA Art Versicherung AG (abrufbar als PDF).
 


02.10.2006
Dämmerungseinbrüche

Zirka 60'000 Mal pro Jahr wollen sich in der Schweiz Unbefugte Eintritt zu Wohnräumen verschaffen. Bei einem Drittel der Fälle bleibt es beim Versuch. Sicherheitsfachleute sprechen in diesem Zusammenhang von der 30-Sekunden-Regel: ein wenig gesichertes Fenster oder ein mit einem einfachen Schloss versehenen Hauseingang öffnen geübte Kriminelle innerhalb von maximal einer halben Minute! Erfahrungsgemäss führt erheblicher Widerstand bei gut gesicherten Zugängen dazu, dass die Diebe ihr Vorhaben nach kurzer Zeit abbrechen. Wenn sie längere Zeit an der Aussenseite aufgehalten werden, setzen sie sich dem hohen Risiko aus, von Nachbarn oder Passanten gesehen zu werden.
 
Tipps zur Einbruchsprävention  

  • Hecken und Büsche sind beliebte Verstecke für Einbrecher. Dichte Gewächse müssen regelmässig zurückgeschnitten werden. Grössere Pflanzen wie Bäume in Hausnähe kommen Einbrechern besonders entgegen. Sie bieten Sichtschutz und dienen gelegentlich auch als Aufstiegshilfen.
  • Regentonnen, Gartenmöbel oder Leitern helfen ebenfalls beim Klettern. Sie sollten vor der Abreise weggeräumt oder mit einer Kette gesichert werden.
  • Wertsachen nicht zu Hause aufbewahren. Prüfen Sie die Aufbewahrung in einem Bankschliessfach.
  • Schräg gestellte Fenster sind für Diebe auf allen Stockwerken so leicht zu überwinden wie wenn sie offen stehen würden.
  • Einzelne Glühbirnen beim Weggehen eingeschaltet lassen, sie täuschen Anwesenheit vor. Als Alternative dient auch eine Zeitschaltuhr, die in unregelmässigen Abständen die Beleuchtung ein- und ausschaltet. Allerdings müssen die Vorhänge gezogen sein, andernfalls kann man von aussen erkennen, dass niemand zu Hause ist.
  • Auf dem Anrufbeantworter nicht die Dauer der Abwesenheit bekannt geben. Ansagetexte wie "ich gehe zur Zeit nicht ans Telefon" lassen mögliche Eindringlinge im Unklaren darüber, ob jemand im Haus oder in der Wohnung ist.
  • Briefkästen sollten regelmässig geleert werden, da überfüllte Briefkästen Abwesenheit signalisieren. Beauftragen Sie eine Person ihres Vertrauens.

Hinweis: Mieter sollten den Einbau von Sicherheitseinrichtungen mit dem Eigentümer schriftlich regeln, andernfalls kann der Eigentümer beim Auszug auf die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes bestehen.
 
Weitere Sicherheits-Tipps erhält man bei vielen Polizeiposten. Beachten Sie auch die beiliegende Broschüre der Kantonspolizei.

 


10.08.2006
Unbezahlter Urlaub - soll ich mich versichern?

Der Schutz der obligatorischen Unfallversicherung erlischt 30 Tage nach dem Tag des letzten Lohnanspruches. Wussten Sie, dass man beim UVG-Versicherer des Arbeitgebers die Unfall-Versicherung während max. 180 aufeinander folgenden Tagen mit einer Abredeversicherung (Fr. 25.00 pro Monat) weiterführen kann?
 
Bei einem Auslandaufenthalt von mehr als 210 Tagen empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Einzelunfall-Versicherung. Zudem ist eine Zusatzdeckung in der Krankenversicherung zu prüfen, denn ein Spitalaufenthalt im Ausland kann teuer sein.
 
Eine ergänzende Versicherungsdeckung bei Unfall oder Krankheit kann auch in einer Assistance-Versicherung enthalten sein. In Schadenfällen im Ausland ist man häufig über eine Rechtsschutzversicherung froh.
 
Prüfen Sie doch bei einem längeren unbezahlten Urlaub, ob eine unerwünschte Beitragslücke in der AHV entsteht. Falls ja, sollte man einen Betrag zur Überbrückung einbezahlen. Wenn die Weiterführung Ihrer Berufllichen Vorsorge während des Urlaubs nicht möglich ist, entsteht eine Lücke bei den Risiken Invalidität und Tod. Den gewünschten Schutz kann der Lebensversicherer gewähren. Ebenfalls privat versichern kann man ein Taggeld, sollten Sie wegen Krankheit oder Unfall nach dem Urlaub die Arbeit nicht sofort wieder aufnehmen können.
 


21.06.2006
Schadenprävention

Als Versicherungsbroker befassen wir uns auch mit Fragen der Schadenprävention:
 
aqualarm - warnt vor Wasserschäden
 
Wo wird aqualarm eingesetzt?
In der Praxis treten Wasserschäden vornehmlich an den folgenden Stellen im Haushalt auf: Anschlüsse von Geschirrspülern, Ausziehbrausen, Badewannen, Whirlpools; Wasserhähnen, die nicht abgestellt werden.
 
Wie wird aqualarm eingesetzt?
Das kleine Sensor-Gerät wird einfach in der Nähe der Gefahrenstelle auf den Boden gelegt - fertig.
 
Wie funktioniert aqualarm?
Die aqualarm-Sensorbox verfügt über 2 Sonden auf ihrer Unterseite. Sobald diese Wasser oder andere Flüssigkeiten fühlen, ertönt ein gut hörbares pulsierendes Signal.
 
Interessiert? Einzelheiten finden Sie auf unserer Website unter der Rubrik "Links" - Schadenprävention.
 


19.05.2006
Bau-Versicherungen

Eine Bauversicherung ist die nahe liegende Lösung für die Haftungsrisiken gebenüber Dritten sowie die Absicherung des entstehenden Bauwerkes. Sie besteht aus der Bauherren-Haftpflicht- und der Bauwesenversicherung.
 
Ein Bauherr haftet grundsätzlich kausal, d.h. auch ohne Verschulden. Die Bauherren-Haftpflichtversicherung übernimmt die finanziellen Forderungen, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen wegen Personen- und Sachschäden gegen den Bauherrn oder den Eigentümer des Baugrundstücks erhoben werden. Sie trägt ausserdem die Kosten für die Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche.
 
Die Bauwesenversicherung ist die "Vollkasko" für Ihren Bau. Sie wird zwar in der Regel vom Bauherrn abgeschlossen, schliesst aber alle am Bau beteiligten Unternehmen ein. So lassen sich nach einem Schadenfall Finanzierungs-probleme verhindern und die Bauarbeiten ohne Verzögerungen zu Ende führen.
Der Abschluss einer Bauwesenversicherung liegt im gemeinsamen Interesse des Bauherrn und der Bauunternehmer. Im Werkvertrag wird in Anlehnung von Art. 31 Norm S.I.A. 118 in der Regel ein Abzug von 0,5 % für die Bauwesenversicherungsprämie sowie 0,5 % für Selbstbehalt und Baureinigung vereinbart. Somit bevorschussen Sie schlussendlich diese Kosten.
 
Speziell im Hochbau haben wir einen interessanten Rahmenvertrag ausgearbeitet. Als Kunde können Sie jederzeit von diesen Spezialkonditionen profitieren. Für jegliche Ausschreibungen wollen Sie bitte mindestens 6 Woche vor Baubeginn mit uns Kontakt aufnehmen.
 


13.03.2006
Das Schenker-Team war an der swisseglise

Vom 10. bis 12. März 2006 waren wir an der swisseglise, der Schweizer Kirchenmesse, in Weinfelden.
Hier finden Sie ein paar Impressionen.

 
Erfahren: Damit man auch gesundheitlich am Ball bleibt, kann man bei der Aktion "Stressball" den Stress und seine Entspannungsfähigkeit testen. In Zusammenarbeit mit vivit gesundheits ag. www.vivit.ch
Erkennen: Damit man die vielen Vorteile unserer Dienstleistungen noch besser (er)kennt, sind wir mit unserem Team vor Ort.
Erleben: Damit der gute Klang in der Kirche noch besser tönt, präsentieren wir in einem Klangraum modernste Audiotechnik. In Zusammenarbeit mit Tonart, Luzern. www.tonart-audiotechnik.ch
 
Vivit Swisseglise Tonart-Audiotechnik

www.vivit.ch

www.swisseglise.ch

www.tonart-audiotechnik.ch
 


10.03.2006
Geltendmachung der Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit

Taggeldzahlungen stellen keinen Lohn dar, weshalb auch keine Abzüge für die Sozialversicherung mehr vorgenommen werden müssen. Auf Lohnergänzungen durch den Arbeitgeber sind jedoch weiterhin Sozialversicherungsabzüge vorzunehmen. Eine Anpassung der Lohnabrechnung ist erforderlich.

  • Krankentaggeldversicherung: Eine Erwerbsunfähigkeitsmeldung an die Versicherungsgesellschaft ist an eine Meldefrist gebunden. Eine Verspätung kann zu einer Leistungskürzung oder gar Verweigerung führen.
  • Pensionskasse: In der Regel wird bei längerer Arbeitsunfähigkeit nach drei Monaten eine Prämienbefreiung gewährt. Die Meldung an die Pensionskasse soll rechtzeitig erfolgen, damit in der Leistungserbringung keine Verzögerung eintreten.
  • Private Lebensversicherungen: Informieren Sie Ihre Mitarbeiter über eine mögliche Prämienbefreiung auf privaten Lebensversicherungen.

Achten Sie - unabhängig der gewählten Wartefrist - auf eine frühzeitige Meldung der Erwerbungsunfähigkeit an die Versicherungsträger.
 
Wiedereingliederung statt "Invalidisierung"
 
Die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Wiederintegration in den Arbeitsprozess sinkt mit zunehmendem Zeitlauf.
 
Die IV-Stellen und Krankentaggeldversicherer haben deshalb eine gemeinsame Vereinbarung abgeschlossen. Dies mit dem Ziel, die Voraussetzung für eine möglichst schnelle Rückkehr von arbeitsunfähigen Personen in die Arbeitswelt zu schaffen um Invaliditätsfälle zu verhindern.
 
Die Erfahrung zeigt, dass Eingliederungsmassnahmen umso erfolgreicher sind, je früher und je gezielter sie vorgenommen werden können.
 
Arbeitsunfähigkeiten werden mit dieser Vereinbarung folgenden Kategorien zugeordnet:
Bagatellfall, Fall mit guter Prognose, Fall mit erschwerenden Faktoren und letztendlich Rentenfall.
 


01.03.2006
Das Schenker-Team erweitert sich ...

Wir freuen uns, ab März 2006 die Herren Fredi Brücker und Patrick Fischer als neue Team-Mitglieder begrüssen zu dürfen. Herr Fredi Brücker wird als Leiter Verkaufssupport sowie Mandatsleiter tätig sein.
Herr Patrick Fischer verstärkt unser Team als Mandatsleiter.
 
Sie erreichen die beiden Herren unter folgenden E-Mail Adressen:  
fredi.bruecker@schenkerbrøker.ch
patrick.fischer@schenkerbrøker.ch
 


03.02.2006
Das Schenker-Team an der swisseglise

Vom 10. bis 12. März 2006 findet in Weinfelden erstmals die swisseglise, die Schweizer Kirchenmesse, statt. Als innovative Firma sind wir bei der Premiere dabei und bieten unter dem Motto "Erfahren, erkennen, erleben" drei besondere Attraktionen an.
 
Erfahren: Damit man auch gesundheitlich am Ball bleibt, kann man bei der Aktion "Stressball" den Stress und seine Entspannungsfähigkeit testen. In Zusammenarbeit mit vivit gesundheits ag. www.vivit.ch
Erkennen: Damit man die vielen Vorteile unserer Dienstleistungen noch besser (er)kennt, sind wir mit unserem Team vor Ort.
Erleben: Damit der gute Klang in der Kirche noch besser tönt, präsentieren wir in einem Klangraum modernste Audiotechnik. In Zusammenarbeit mit Tonart, Luzern. www.tonart-audiotechnik.ch
 
Wenn Sie auch wieder einmal etwas erfahren, erkennen und erleben möchten, sind Sie bei uns an der swisseglise in Weinfelden herzlich willkommen.
 
 
Unser Standort an der swisseglise (10. bis 12. März in Weinfelden): Halle 2, Stand 10.
 
 
Vivit Swisseglise Tonart-Audiotechnik
www.vivit.ch www.swisseglise.ch www.tonart-audiotechnik.ch
 
 
Wir schenken Ihnen gerne eine Eintrittskarte! Mailen Sie uns oder rufen Sie uns an.
infø@schenkerbrøker.ch
 


25.01.2006
Vollpension bereits mit 60 Jahren

Mit zusätzlichen Einkäufen vermeidet man Rentenkürzungen bei der Frühpensionierung.
 
Die Frühpensionierung muss nicht mehr zwangsläufig eine kürzere Rente zur Folge haben. Ab diesem Jahr kann die Lücke mit zusätzlichen Einkäufen gestopft werden. Das ist auch steuerlich attraktiv.  
Lesen Sie den ganzen Artikel hier verfügbar als PDF-Datei.

 

07.01.2006
Versicherungsrecht wird konsumentenfreundlicher

Auf den 1. Januar 2006 tritt das revidierte Versicherungsvertragsgesetz in Kraft. Die vertraglichen Beziehungen zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung sind konsumentenfreundlicher ausgestaltet worden. So wird neu die Restprämie bei Auflösung eines Versicherungsvertrages zurückerstattet. Auch die Folgen der Anzeigepflichtverletzung sind neu festgelegt worden.  
 
... Weitere Infos: Folgen Sie diesem Link zum Schweizerischen Versicherungsverband SVV  
 


17.10.2005
Unterversicherung

Unterversicherung
Die Auswirkungen des jüngsten Unwetters in der Schweiz haben viele Kunden auf das Thema Versicherungsschutz sensibilisiert. Die Konsequenzen aus einer Unterversicherung können ins Geld gehen. Laut Umfrage des Versicherungsverbandes ist beispielsweise jeder vierte Schweizer Haushalt unterversichert. Die Versicherungssumme sollte regelmässig überprüft und angepasst werden. Im Laufe der Zeit verändert sich in der Regel der Wert der Einrichtung, vor allem dann, wenn Sie wertvolle Anschaffungen getätigt haben. Wer im Schadenfall den vollen Neuwert der versicherten Gegenstände erhalten will, muss die Versicherungssumme so hoch ansetzen, wie das Total aller versicherten Objekte. Sind darin nicht alle Gegenstände enthalten, wird bei einem Teilschaden die Entschädigung proportional gekürzt.
 
Möchten Sie Ihre Versicherungssummen überprüfen? Nutzen Sie die Gelegenheit und wenden Sie sich an uns. Wir beraten Sie gerne.
 
Wann gilt welcher Wertbegriff?
Die Wertbegriffe welche in den Versicherungsbestimmungen verwendet werden führen immer wieder zu Diskussionen. Allein in der Gebäudeversicherung kommen drei Begriffe vor: Neuwert, Zeitwert und Verkehrswert. Unter dem Zeitwert eines Objektes versteht man den Neuwert abzüglich Wertminderung durch Alter, Abnützung oder Gebrauch. Als Neuwert gelten hier die Kosten für die Neuanschaffung oder die Neuherstellung eines identischen Objekts, und dies am Tag, an dem der Schaden entstanden ist. Der Ertragswert ist der zu Marktzinsen kapitalisierte Wert der Jahreserträge, der Verkehrswert eine Mischung zwischen Ertrags- und Zeitwert.
 


07.10.2005
1. BVG-Revision: Neuerungen per 1. Januar 2006

Nachdem der Hauptteil der Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen bereits seit Anfang dieses Jahres gilt, werden per 1. Januar 2006 die Grundsätze der beruflichen Vorsorge und deren steuerliche Behandlung neu auf Verordnungsstufe geregelt. Dies beinhaltet im Wesentlichen folgende Punkte:
 

    Angemessenheit
  • Die reglementarischen Leistungen dürfen nicht mehr als 70 % des letzten versicherbaren AHV - Lohnes vor der Pensionierung betragen.
  • Der Versicherte kann sofern es reglementarisch vorgesehen ist, die Kürzung der Altersleistungen bei einem frühzeitigen Altersrücktritt durch Einkäufe ausgleichen, so dass er die vollen Altersleistungen erhält.
    Kollektivität
    Die Kollektivität ist nach objektiven Kriterien festgelegt wie zum Beispiel:
  • Anzahl Dienstjahre
  • die Funktion
  • Lohnhöhe


  • Im Falle der Versicherung einer einzelnen Person gilt die Kollektivität als eingehalten, wenn gemäss Reglement die Aufnahme weiterer Personen möglich ist.

    Gleichbehandlung und Planmässigkeit
    Für alle Versicherten eines Kollektivs müssen die gleichen reglementarischen Bedingungen im Vorsorgeplan gelten.
     
    Versicherungsprinzip
    Mindestens 6 % aller Beiträge müssen zur Finanzierung der Leistungen für die Risiken Tod und Invalidität bestimmt sein.
     
    Mindestalters für den Altersrücktritt
    Die Vorsorgereglemente können den Altersrücktritt frühestens ab 58 Jahren vorsehen.

    Einkauf
  • Einkäufe, die nach dem 1. Januar 2006 getätigt wurden, dürfen innerhalb von drei Jahren nach dem Einkauf nicht in Kapitalform bezogen werden.
  • Bei aus dem Ausland zuziehenden Personen, die noch nie einer Vorsorgeeinrichtung in der Schweiz angehört haben, ist die Einkaufsumme in den ersten fünf Jahren nach dem Eintritt auf jährlich 20 % des reglementarisch versicherten Lohnes beschränkt.
  • Wurde ein Vorbezug für Wohneigentum getätigt, so kann ein Einkauf erst dann erfolgen, wenn der Vorbezug zurückbezahlt worden ist.

    Maximaler versicherbarer Lohn
    Zehnfacher oberer Grenzbetrag gemäss BVG (Stand am 01.01.2005: CHF 774'000)


30.09.2005
Das Schenker-Team erweitert sich ...

Wir freuen uns, Herr Marco Blättler in unserem Team begrüssen zu dürfen. Herr Blättler beginnt am 3. Oktober 2005 seine Tätigkeit als Leiter Verkaufsupport in unserem Unternehmen.
 
Sie erreichen Herr Marco Blättler unter folgender E-Mail Adresse:  
marco.blaettler@schenkerbrøker.ch
 


06.09.2005
Unwetterschäden: Die GVL hilft Ihnen...

GVL Information


13.08.2005
Das Schenker-Team erweitert sich ...

Wir freuen uns, Frau Manuela Auchli als unser neues Team-Mitglied begrüssen zu dürfen. Frau Manuela Auchli hat soeben Ihre Ausbildung auf der ALBA-Versicherung erfolgreich abgeschlossen und beginnt am 16.08.2005 als Mandatsleiterin in unserem Unternehmen.
 
Sie erreichen Frau Manuela Auchli unter folgender E-Mail-Adresse: manuela.auchli@schenkerbroker.ch
 


05.07.2005
Erdbeben: Das Risiko abdecken?

Die Erdbebengefahr ist wohl das am meisten unterschätzte Risiko in der Schweiz. Erhebliche Schäden können nämlich schon bei Beben ab Stärke 5.5 eintreten. Man weiss, dass rund 90% aller Gebäude in der Schweiz nur ungenügend gegen Erschütterungen gesichert sind.
 
Erdbebenschäden sind grundsätzlich nicht versichert. Sie gehören ausdrücklich nicht zur Liste der Elementarschäden, die durch die Gebäudeversicherung abgedeckt sind. Die freiwilligen Erdbebenfonds der kantonalen Gebäudeversicherungen würden bei den rasch möglichen Schäden wohl schnell einmal ausgeschöpft sein.
 
Leider hat sich der Bund bisher nicht dazu durchdringen können, diese offene Flacke gesamtschweizerisch zu schliessen. So bleibt für risikobewusste Eigenheimbesitzer nur die privatwirtschaftliche Lösung, um so eine persönliche finanzielle Absicherung gegen Katastrophen zu haben. Der Schweizerische Versicherungsverband (SSV) prüft derzeit zusammen mit dem Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) die Einführung einer solchen Deckung. Es bestehen aber grosse Zweifel, dass sich ein solches Vorhaben in den nächten Jahren realisieren lässt, da eine rechtliche Grundlage noch fehlt.
 
Seit 2001 bieten vereinzelt Versicherer diese Zusatzdeckung an. Daneben bietet seit rund einem Jahr auch der Hauseigentümerverband (HEV) eine Erdbebenversicherungslösung an.
 
Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns an.
 


31.05.2005
Überprüfung Ihrer Anstellungsbedingungen aufgrund der Mutterschaftsentschädigung gemäss EO per 1.7.2005

Mit Inkrafttreten der Mutterschaftsentschädigung gemäss Erwerbsersatzordnung (EO) fällt eine allfällig bestehende Geburtengelddeckung in der kollektiven Krankentaggeldversicherung per 1.7.2005 von Gesetzes wegen dahin.
 
Einige Versicherungsgesellschaften bieten per 1.7.2005 neue Produktelösungen mit Ergänzungsleistungen zu den gesetzlichen Leistungen aus der Mutterschaftsentschädigung gemäss EO an.
 
Besteht für Sie als Arbeitgeber Handlungsbedarf?
 
Ja, wenn Ihre Anstellungsbedingungen weitere Leistungen vorsehen als das, was gesetzlich vorgesehen ist. Oder wenn Ihr Betrieb einem GAV untersteht, welcher weitergehende Leistungen vorsieht.

    Folgende Fragen sind zu klären:
  • Welche Mutterschaftsleistung ist aufgrund der Anstellungsbedingungen ab 1.7.2005 zu gewähren?
  • Ist diese höher als die gesetzlich vorgesehenen Leistungen? Sollen diese über die Taggeldversicherung abgedeckt werden oder wird das Risiko selbst getragen?
  • Sollen die Anstellungsbedingungen an die gesetzliche Mutterschafts-entschädigung angepasst werden? Wenn ja, können wir dies unter Berücksichtigung der Kündigungsfristen rechtzeitig umsetzen?

Hinweis: Taggelder der Mutterschaftsentschädigung gemäss EO sind AHV-pflichtig!


05.04.2005
Was Sie beachten müssen, damit Sie nicht zuviel Prämien bezahlen

Bei Versicherungen, die auf einer Lohnsumme basieren, gilt in der Regel die AHV-pflichtige Lohnsumme als Berechnungsbasis.
 
Zu beachten ist somit, dass die AHV-Deklaration richtig vorgenommen wird.

    Nicht zum AHV-pflichtigen Lohn gehören:
  • Versicherungsleistungen bei Unfall, Krankheit oder Invalidität
  • Leistungen von Fürsorgeeinrichtungen

Ebenfalls zu beachten ist die Prämienbefreiung bei der Beruflichen Vorsorge und bei privaten Lebensversicherungen.
 
Dauert eine Erwerbsunfähigkeit länger als 3 Monate, so kann in der Regel die Prämienbefreiung ab diesem Zeitpunkt geltend gemacht werden.
 
Berücksichtigen Sie auch die entsprechende Anpassung im Lohnausweis.
 
Es lohnt sich für Sie, wenn Sie diese Punkte beachten.
 
Bei Unklarheiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
 


12.03.2005
Schenker-Team an der Suisse Public: Gratistest für Versicherungsvergleich

Unter dem Motto "Spartipps für Gemeindekassen" präsentiert sich das Team von Schenker Broker an der Suisse Public in Bern, der Fachmesse für öffentliche Betriebe und Verwaltungen (21. bis 24. Juni 2005).
 
Im Kompetenz-Jumbowagen werden die vorteilhaften und spargünstigen Möglichkeiten für die öffentliche Hand im Versicherungswesen vorgestellt. Denn immer mehr Gemeinden übergeben ihre Versicherungen einem Broker. Dadurch können Verwaltungen entlastet und ebenso Kosten eingespart werden, zumal für solche Mandate keine Honorare bezahlt werden müssen. Nach Schätzungen kann eine Gemeinde mittlerer Grösse dank optimierten Versicherungsschutz jährlich je nach Branche bis zu 20 Prozent an Prämien sparen.
 
Willkommen beim Schenker-Team an der Suisse Public in Bern
Halle:FG (Freigelände bei den Feuerwehrfahrzeugen)
Stand:F10 090
 
Damit Sie an der Suisse Public froh statt rot werden
Wir zeigen Ihnen am Beispiel Ihrer Tanklösch- und/oder Werkdienstfahrzeuge, wie Sie bei den Versicherung sparen können. Schnell und unverbindlich.
Interessiert an Gutschein für Gratis-Test? Wir senden Ihnen gerne einen Gutschein zu.
claudia.pfulg@schenkerbroker.ch
 
Damit Sie an der Suisse Public munter statt rot werden Lust auf Kaffee und "Feuerwasser"? Wir senden Ihnen gerne einen Gutschein zu.
claudia.pfulg@schenkerbroker.ch
 
Mehr Infos über die die einfache Möglichkeit, Steuergelder zu sparen? Hier lang ...
Mehr Infos über die Ausstellung: www.suissepublic.ch
 


12.03.2005
Das Schenker-Team erweitert sich ...

Wir freuen uns, Herr Remo Andreoli als unser neues Team-Mitglied begrüssen zu dürfen.
Remo Andreoli verfügt über eine grosse Erfahrung und viel Know-how als Spezialist im Sachversicherungsbereich und war langjähriger Mitarbeiter bei der Mobiliar Versicherungs-Gesellschaft.
 
Sie erreichen Herr Remo Andreoli unter folgender E-Mail-Adresse: remo.andreoli@schenkerbroker.ch
 


17.01.2005
Mutterschaftsversicherung

Die Mutterschaftsversicherung tritt auf den 1. Juli 2005 in Kraft.
Detailinformationen zur Mutterschaftsentschädigung und zu den erhöhten Entschädigungen für Dienstleistende finden Sie auf der Hompage des BSV.
 
Link zur Medienmitteilung: http://www.admin.ch/cp/d/41a43f62_1@fwsrvg.html
 
Beachten Sie bitte auch die wichtigsten Übergangsbestimmungen. Der frühestmögliche Geburtstermin, der bereits Anspruch auf ein einziges Taggeld ergibt, ist der 26. März 2005.

 

07.01.2005
Top-Erreichbarkeit - Auch wenn alle Mitarbeiter bereits am Telefon besetzt oder in Meetings sind!

Haben Sie sich auch schon gefragt, wer denn die neuen MitarbeiterInnen von Schenker & Schenker Broker GmbH sind, die täglich von 9.00-10.00 Uhr Ihren Anruf entgegennehmen?
 
Wir sind bekannt für gute Qualität und den Top-Kundendienst. Um diese beiden Hauptaspekte zu untermauern, arbeiten wir seit dem 1. September 2004 mit dem Call Center Dienstleister TELAG Communications AG zusammen. Dies soll sicherstellen, dass wir für unsere Kunden und Geschäftspartner immer erreichbar sind und einen qualifizierten, persönlichen TelefonService bieten. TELAG Communications AG bearbeitet Ihre Anrufe mit erfahrenen und professionellen Tele-SekretärInnen auf lösungs- und kundenorientierte Weise.

 

01.01.2005
Das Schenker-Team erweitert sich ...

Wir freuen uns, Herr Jörg Manser in unserem Team begrüssen zu dürfen.
Herr Manser wird uns ab 01.01.2005 tatkräftig als Mandatsleiter unterstützen.
Herr Jörg Manser ist unter folgender E-Mail-Adresse erreichbar: joerg.manser@schenkerbroker.ch
 


26.11.2004
Aktualisierte Grenzbeträge für 2005

Der Bundesrat hat die AHV/IV-Renten auf den 01. Januar 2005 an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst und erhöht.
 
Parallel dazu wurde Ende Oktober 2004 die Verordnung über die Anpassung der Grenzbeträge bei der beruflichen Vorsorge BVG mit dem gleichen Wirkungsdatum in Kraft gesetzt. Auch der maximal erlaubte Steuerabzug in der Säule 3a wurde angepasst.
 
Haben Sie Ihre 3a-Beiträge für dieses Jahr schon ausgeschöpft?
 
Hier finden Sie eine Übersicht der aktuellen Grenzbeträge 2005 im AcrobatReader Format.
 


25.10.2004
Obligatorische Unfallversicherung gemäss UVG - Änderungen per 01.01.2005

Nichtberufsunfallversicherung
 
Die Unfallstatistiken der Versicherungsgesellschaften und der SUVA zeigen eine deutliche Zunahme der Freizeitunfälle. Es kann festgestellt werden, dass diese Unfälle nicht nur häufiger, sondern auch schwerer sind als die Berufsunfälle. Ein Freizeitunfall hat im Schnitt eine fast doppelt so lange Arbeitunfähigkeit zur Folge wie ein Berufsunfall.

Die Auswirkungen zeigen sich darin, dass die Prämien nicht mehr ausreichen, um die gestiegenen Versicherungsleistungen zu decken. Sie werden für diese Versicherungssparte deshalb bei den privaten Versicherungsgesellschaften per 01.01.2005 um 13 % erhöht. Die neuen Prämiensätze werden Ihnen demnächst von Ihrer Gesellschaft bekanntgegeben. Die Lohnabzüge sind entsprechend anzupassen.

Auch die SUVA sieht eine Erhöhung um durchschnittlich 10 % vor; diese wird aber individuell festgesetzt. Die Betriebe werden einer von vier Wirtschafts-gruppen mit je eigenem, risikogerechten Prämiensatz zugerechnet. Die für Ihren Betrieb gültigen Sätze werden Ihnen rechtzeitig mitgeteilt.

Freiwillige UVG-Versicherung für Selbständig Erwerbende
 
Auch diese Prämiensätze werden erhöht. Sie können jedoch unterschiedlich sein, da die Gesellschaften mit eigenen Risikostatistiken arbeiten. Uns ist bekannt, dass grössere Gesellschaften diese Tarife ebenfalls um 13 % erhöhen.
Eine entsprechende Mitteilung werden Sie von Ihrer Gesellschaft erhalten.

 

12.10.2004
Top-Erreichbarkeit - Auch wenn alle Mitarbeiter bereits am Telefon besetzt oder in Meetings sind!

Haben Sie sich auch schon gefragt, wer denn die neuen MitarbeiterInnen von Schenker & Schenker Broker GmbH sind, die täglich von 9.00-10.00 Uhr Ihren Anruf entgegennehmen?
 
Wir sind bekannt für gute Qualität und den Top-Kundendienst. Um diese beiden Hauptaspekte zu untermauern, arbeiten wir seit dem 1. September 2004 mit dem Call Center Dienstleister TELAG Communications AG zusammen. Dies soll sicherstellen, dass wir für unsere Kunden und Geschäftspartner immer erreichbar sind und einen qualifizierten, persönlichen TelefonService bieten. TELAG Communications AG bearbeitet Ihre Anrufe mit erfahrenen und professionellen Tele-SekretärInnen auf lösungs- und kundenorientierte Weise.

 

01.09.2004
1. BVG-Revision: Was wird anders per 1.1.2005?

Die 1. Revision des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) ist in der Herbstsession 2003 vom eidgenössischen Parlament beraten und der Gesetzestext ist verabschiedet worden. Mehr zu den wesentlichsten Änderungen erfahren Sie hier.

 

09.07.2004
Gut versichert in die Ferien...


Ferien gehören zu den schönsten Tagen im Jahr. Grund genug, sich Gedanken über den Versicherungsschutz zu machen. Versicherer, Reisebüros, Krankenkassen, Automobilverbände oder Kreditkartenorganisationen - alle tummeln sich auf dem Feld der Reiseversicherungen. Die Wahrscheinlichkeit der Ueberversicherung ist daher gross. Wir helfen Ihnen, dies zu vermeiden.
 
Die Reiseversicherung wird typischerweise im Baukastenprinzip angeboten. Dies ist praktisch, aber auch kompliziert. Mit grösster Wahrscheinlichkeit sind gewisse Bausteine schon anderswo versichert. Daher empfiehlt sich folgendes Vorgehen in drei Schritten:
 

  • Klären Sie ab, welches Risiko versichert werden soll
  • Klären Sie ab, ob das Risiko allenfalls bereits über eine bestehende Police gedeckt ist
  • Entscheiden Sie, wo und wie Sie das Risiko versichern möchten.
 

Wir stehen unseren Kunden sehr gerne beratend zur Seite.
 
Nicht vergessen Formular (Reisen in EU- und EFTA-Staaten) E 111
Seit Inkrafttreten der bilateralen Verträge zwischen der Schweiz, der EU und der EFTA am 1. Juni 2002 ist es für Reisen in die EU- bzw. EFTA-Staaten ratsam, das Formular E111 mitzunehmen. Dieses Dokument dient als Kostengutsprache und garantiert bei Notfallbehandlungen die Uebernahme der Versicherungsleistungen gemäss den Bestimmungen der jeweiligen Grundversicherung des Aufenthaltstaates. Das Formular erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.
 
Und jetzt nur noch abtauchen... Wir wünschen Ihnen erholsame Ferien.



02.06.2004
Wir sind bei den Top 10 !

Wir habens in die Top 10 geschafft! Allerdings nicht in der Hitparade, sondern als erfolgreiches Unternehmen dürfen wir demnächst zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen. Und zugleich neue Namen mitteilen, welche für gute Töne sorgen werden.
 
 
Mitarbeiter Top 9
Marcel Herrmann heisst unser neues Team-Mitglied, welches ab 1. Juni 04 für uns tätig sein wird. Er verfügt über eine grosse Erfahrung und viel Know-how als Spezialist im Bereich "BVG und Leben" und war langjähriger Mitarbeiter bei den Versicherungsgesellschaften Zürich und La Suisse.
 
Marcel Herrmann tritt die Nachfolge von Bruno Koch an, welcher nach vierjähriger Tätigkeit bei uns zur Basler-Versicherung zurückkehrt. Wir danken Bruno Koch für seine Mitarbeit bei uns und freuen uns, mit Marcel Herrmann einen ebenso kompetenten Berater in unserem Team zu haben.
 
 
Mitarbeiterin Top 10
Im Spätsommer wird Tanja Senn ihre Tätigkeit bei uns aufnehmen und als administrative Mitarbeiterin tätig sein.
 
Damit steht Ihnen ein Top-Team zur Verfügung, bei welchem Versicherungsberatungen in sicherer Hand sind - rundum zuverlässig, kompetent und anerkannt.
 
Mit herzlichen Grüssen aus der sonnigen Oberseeburghöhe in Luzern
 
Das Top-10-Team Schenker & Schenker Broker GmbH
 

NB:
  • Mehr Infos zu unseren Team Players gibts auf der Mitarbeiter-Seite
  • Für alle, die uns gerne wieder einmal besuchen möchten: Unser Kaffee ist Top 11.

05.04.2004
Wichtige Änderungen durch die 4. IV-Revision per 01.01.2004


Mit dem Inkrafttreten der 4. IV-Revision per 01. Januar 2004 wurden verschiedene Anpassungen bei den IV-Leistungen wirksam. Die wichtigsten leistungsbezogenen gesetzlichen Änderungen im Überblick:

  • Aufhebung der Zusatzrente für Ehepartner und Ehepartnerinnen;
  • Aufhebung der Härtefallrente bei gleichzeitigem Anspruch auf Ergänzungs-leistungen (EL) für Bezüger und Bezügerinnen von Viertelsrenten der IV;
  • Schaffung eines Anspruchs auf Ergänzungsleistungen für BezügerInnen von Viertelsrenten;
  • Anpassungen der Hilflosenentschädigung (sog. "Assistenzentschädigung");
  • Einführung einer Dreiviertelrente.

Wichtigste Auswirkungen:

  1. Die Aufhebung der Zusatzrente für Ehepartner hat zur Folge, dass die Gesamtleistungen aus der 1. Säule für ein Ehepaar bis zu Fr. 7596.00 pro Jahr niedriger ausfallen. Es besteht die Möglichkeit, diesen Ausfall über eine private Rente bei der 3. Säule (Risikoversicherung) wieder abzudecken.
  2.  
  3. Per 01.01.2004 wurde eine neue Rentenstufe, die Dreiviertelsrente, eingeführt.
    Invaliditätsgrad Anspruch auf Bruchteil einer ganzen Rente
    mindestens 40% ein Viertel
    mindestens 50% ein Zweitel
    mindestens 60% drei Viertel
    mindestens 70% ganze Rente

    Um eine ganze Rente der IV zu erhalten, wird also inskünftig ein Invaliditätsgrad von 70% (bisher 66 2/3%) vorausgesetzt.

Es ist deshalb wichtig, einen allfälligen zusätzlichen Bedarf an Erwerbsunfähigkeitsrente (durch Wegfall der Zusatzrente) zu prüfen. Wir helfen Ihnen gerne dabei.

Für detaillierte Informationen zu diesem Thema verweisen wir Sie zur www.ahv.ch oder direkt zur Informations-Broschüre auf der AHV/IV-Website mit Informationen über die 4. IV-Revision.


25.03.2004
Das Berufsbild des Schweizer Versicherungsbrokers


Angesichts der permanenten Veränderungen in der Versicherungswirtschaft gewinnt der Beruf des unabhängigen Versicherungsberaters (Broker/Makler) laufend an Bedeutung. Während für Grossunternehmen der Broker bereits seit längerem aktiv ist, ist heute auch für kleinere und mittlere Unternehmen umfassende Kompetenz in der Versicherungsberatung zwingend. Um das sich laufend verändernde Produkteangebot der verschiedenen Versicherungsanbieter mit den sich ändernden Bedürfnissen zu verbinden, braucht es die Unabhängigkeit des Brokers.

Lesen Sie mehr ... hier Bericht Berufsbild des CH-Versicherungsbrokers



01.01.2004
Unveränderte Grenzbeträge per 2004


Die Grenzbeträge bleiben für das Jahr 2004 unverändert.

Hier finden Sie eine Aktualisierung des Formulares Übersicht der aktuellen Grenzbeträge 2004 im AcrobatReader Format.



16.12.2003
Weniger Prämien dank Zusammenarbeit mit einem Broker


Immer mehr Gemeinden übergeben ihre Versicherungen einem Broker. Dadurch kann die Verwaltung entlastet und es können Kosten eingespart werden, zumal für solche Mandate keine Honorare bezahlt werden müssen. Nach Schätzungen kann eine Gemeinde mittlerer Grösse dank optimierten Versicherungsschutz jährlich je nach Branche bis zu 20 Prozent an Prämien sparen.

Lesen Sie mehr ... hier  Bericht Schweizer Gemeinden



11.12.2003
Schaden-Notfallnummern


Schnellschaden-Formular auf unserer Homepage: unter "Nützliches"

Mit unserem Schadenformular via Internet sparen Sie Zeit und Kosten. Ihre Meldungen können Sie uns mit diesem Formular per Fax übermitteln oder auf dem Postweg zustellen. Das Schnell-Schadenformular kann für sämtliche Versicherungsarten mit Ausnahme der Personenversicherungen verwendet werden.

Bei einigen Versicherungs-Gesellschaften sind Original-Schadenanzeigen (insbesondere zu verwenden für komplexe Schäden sowie für Unfall- und Krankheits-Meldungen) ebenfalls über die jeweilige Homepage abrufbar.

Schadenfall-Notfall-Nummer

Was ist, wenn sich ein Schadenfall am Wochenende ereignet und allenfalls Sofortmassnahmen ergriffen werden müssen? Für solche Notfälle können die Meldungen direkt bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft gemacht werden. Folgende 24-Stunden-Notfallnummern stehen Ihnen zur Verfügung (Auswahl):

  Inland Ausland
Allianz-Suisse 0800 22 33 44 +41 43 311 99 11
Allianz-Berner 0800 22 33 44 +41 43 311 99 11
Allianz-Elvia 0800 22 33 44 +41 43 311 99 11
Alpina 0800 838 838 +41 800 838 838 00
Basler 0800 24 800 800 +41 61 285 82 24
Generali 0800 82 84 86  
Helvetia-Patria 0848 80 10 20 +41 61 280 11 11
Mobiliar 0844 84 84 84  
Vaudoise 0800 811 911 +41 800 811 911 00
Winterthur 0800 809 809  
Zürich 0800 80 80 80 +41 1 628 98 98
Zürich-Tel 0800 857 857  



18.11.2003
Abwesenheiten und ihre Folgen


Die Versicherungsgesellschaften sind heutzutage selber interessiert, erkrankte oder verunfallte Mitarbeiter raschmöglichst wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren. Dies setzt voraus, dass der Versicherer schon früh über eine anhaltende Abwesenheit informiert wird. Je länger eine Arbeitsunfähigkeit andauert, umso schwieriger wird eine Wiedereingliederung in den Betrieb. Es hat sich gezeigt, dass sich Chronifizierungen und damit lange Arbeitsunfähigkeiten bei gewissen Erkrankungen nur dann vermeiden lassen, wenn unverzüglich Massnahmen wie vertrauensärztliche Abklärungen, Einsatz von Absenzenberatern, eingeleitet werden können.

Bleiben Sie mit Ihrem Arbeitnehmer in regelmässigem Kontakt - dies ist ein Zeichen der Wertschätzung. Eine konsequente Betreuung der betroffenen Personen durch den Arbeitsgeber beschleunigt den Heilungsprozess. Gesunde Mitarbeiter werden motiviert, selber im Krankheitsfalle oder bei Unfall möglichst schnell wieder an den Arbeitsplatz zurückzukehren.

Nehmen Sie die Kranken- bzw. Unfallmeldung an den Versicherer rechtzeitig vor, wenn möglich bereits schon innerhalb der Wartefrist. Gemäss den Allgemeinen Vertragsbedingungen hat die Anmeldung fristgerecht zu erfolgen. Durch eine Verletzung dieser Meldepflicht gehen Sie das Risiko ein, dass Leistungen gekürzt oder gar gänzlich verweigert werden.

Bitte überprüfen Sie auch eine allfällige Meldung an die Pensionskasse und/oder an die privaten Lebensversicherungs-gesellschaften. Dort ist meistens eine Prämienbefreiung (in der Regel nach einer Wartefrist von 3 Monaten) mitversichert. D.h. sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer sind nach dieser Wartefrist von der Beitragspflicht befreit.


15.10.2003
Krankenkassenprämien 2004


Schon seit einigen Jahren werden bei fast allen Krankenkassen die Prämien Jahr für Jahr erhöht. Auch in diesem Jahr werden Sie direkt durch Ihren Versicherer über die Erhöhungen orientiert.

Unser Brokermandat umfasst keine Beratung in der Krankenkassen-Branche. Trotzdem geben wir Ihnen gerne einige Tipps zur momentanen Situation:

  • Wenn Sie sich für einen Wechsel interessieren, erkundigen Sie sich auch in Ihrem Umfeld über Erfahrungen mit anderen Versicherern.
  • Der Internet-Vergleichsdienst www.comparis.ch bietet kostenlose Vergleichsofferten nach Ihren Bedürfnissen an.
  • Schliessen Sie die Unfalldeckung in der Grundversicherung aus, wenn Sie bei Ihrem Arbeitgeber vollumfänglich UVG-versichert sind (für Berufs- und Nichtberufsunfälle).
  • Die gängigste Methode um die Prämie zu reduzieren ist das Heraufsetzen der Franchise. Wer jedoch eine hohe Franchise wählt, muss jederzeit entsprechend hohe Kosten selber tragen können. Zudem werden die Rabatte gerade bei den höheren Selbstbehalten gekürzt.


06.10.2003
Mehr Rente dank Frühpensionierung?


Vorab die Sammelstiftungen von Winterthur und Zürich, aber auch weitere, kürzen ihre Rentenumwandlungssätze im überobligatorischen Bereich für Leute, die ab 2004 in Rente gehen. Mit nur noch 5,835% Umwandlungssatz rechnet die Winterthur künftig das überobligatorische Alterskapital für Männer in Rente um, bei Frauen noch mit 5,454%. Die übrigen Sammelstiftungen werden bis Ende Jahr, spätestens aber auf Anfang 2005 nachziehen.

Bisher galten im Falle einer regulären Pensionierung bei allen Sammelstiftungen für beide Geschlechter 7,2% Umwandlungssatz. Sinkt dieser nun auf 5,835%, so erhält man pro 100000 Franken Altersguthaben statt wie bisher 7200 Franken nur noch 5800 Franken Rente im Jahr. Die tieferen Umwandlungssätze dürfen jedoch nur für den überobligatorischen Anteil des Pensionskassenguthabens angewendet werden, für den obligatorischen Teil gilt nach wie vor noch 7,2%.

Wer kurz vor der Pensionierung steht und von einer Senkung des Umwandlungssatzes betroffen ist, sollte deshalb prüfen, ob es sich lohnt, sich noch im laufenden Jahr zu pensionieren. Bis Ende Jahr gelten noch die bisherigen, vorteilhafteren Umwandlungssätze.

Obwohl eine vorzeitige Pensionierung eine Kürzung des Umwandlungssatzes sowie eine Reduktion des Alterskapitals (aufgrund der bis zur regulären Pensionierung wegfallenden Beiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber) ergibt, kann es sein, dass eine vorzeitige Pensionierung lohnenswert ist. Folgende Themen müssen aber individuell abgeklärt werden:

  • Wie hoch wird die Kürzung der Rente bei der Pensionierung ab 2004 ausfallen (Höhe der Anteile des Alterskapitals im obligatorischen und überobligatorischen Bereich).
  • Zu berücksichtigen ist ebenfalls, dass für die fehlenden Jahre keine zusätzlichen Sparbeiträge und Zinsen geleistet wurden, wodurch weniger Kapital zur Verfügung steht.
  • Wichtig ist natürlich auch die private und betriebliche Planung. Eine detaillierte Abklärung lohnt sich für interessierte Personen aber in jedem Fall.

20.08.2003
Motorfahrzeug-Bonusschutz und Grobfahrlässigkeitsdeckung


Autoversicherungen strotzen vor Fachbegriffen. Die Denkarbeit bleibt den Kunden überlassen. Und die lohnt sich, besonders beim Bonus und bei der Grobfahrlässigkeitsdeckung.

  • Bonusschutz; Ihr Schutz vor Bonusverlust und Rückstufung?
    Gute Nachrichten für Motorfahrzeuglenker! Für eine Mehrprämie bieten die meisten Versicherungsgesellschaften Schutz vor einem Bonusverlust. Er kostet je nach Versicherungsanbieter in der Regel zwischen CHF 50.-- und CHF 150.--. Ihre Vorteile:
    - Keine Höherstufung beim ersten Schadenfall
    - Der Bonusschutz gilt auch dann, wenn Sie Ihr Fahrzeug an Ihren Partner, Sohn oder Tochter ausgeliehen haben


  • Grobfahrlässigkeitsdeckung?
    Wer grobfahrlässig einen Unfall verschuldet, muss mit massiven Leistungskürzungen der Versicherer rechnen. Dagegen kann man sich bei den meisten Versicherungsanbieter mit dem Zusatz Grobfahrlässigkeit schützen. Der Zusatz ist sinnvoll, denn bereits das Ueberfahren einer Sicherheitslinie kann die Versicherung im Falle eines Unfalls als Grobfahrlässigkeit auslegen. Ausgeschlossen sind: Alkohol-, Drogen- und Medikamentenmissbrauch.

  • Wenn Sie mehr wissen möchten - nehmen Sie mit uns Kontakt auf.


18.07.2003
Betriebs- & Verkehrs-Rechtsschutz für mich ein Thema?


Der Dschungel von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften wird immer dichter, Verträge und Geschäftsbedingungen lesen sich zunehmend komplizierter und unverständlicher.

Zusätzlich schwindet der Wille auf zwischenmenschliche Verständigungen und gütliche Einigungen. Nur Spezialisten kennen sich da noch aus. Und am schlimmsten ist, Sie können völlig unvermittelt und unverschuldet in einen Rechtsstreit geraten. Für diese Fälle gibt es die kompetenten und spezialisierten Rechtsanwälte und Juristen und die von Ihnen beauftragten externen Spezialisten. Sie alle kennen Ihre Rechte und setzen sich dafür ein.

Gerne nehmen wir für unsere Kunden die entsprechende Ausschreibung vor.


17.06.2003
Informationspflicht des Arbeitgebers


Der Arbeitgeber hat die Pflicht, austretende MitarbeiterInnen über folgende Punkte aufzuklären:

  • Möglichkeit der individuellen Verlängerung der UVG-Versicherung für Nichtberufsunfälle (Abredeversicherung bis maximal 180 Tage)
  • Möglichkeit eines Übertritts in die Einzelversicherung der Kranken-Taggeldversicherung
  • Wiedereinschluss der Unfalldeckung bei der Krankenkasse

Wird diese Informationspflicht unterlassen, kann der Arbeitgeber schadenersatzpflichtig werden. Er muss zudem beweisen können, dass er den betroffenen ArbeitnehmerInnen über die entsprechenden Punkte informiert hat.

Zu diesem Zweck stellen die Versicherungs-Gesellschaften ein Merkblatt für die ArbeitehmerInnen mit angefügtem Bestätigungsbeleg für den Arbeitgeber zur Verfügung.

Nähere Details erfahren Sie von Ihrem Versicherer.


07.02.2003
Das Schenker-Team erweitert sich


Wir freuen uns, Ihnen Frau Viviane Bader vorzustellen. Nach zweijähriger Tätigkeit bei der Helsana, verstärkt nun Frau Bader seit 15. Januar 2003 unser Schenker-Team.

Frau Bader ist unter folgender E-Mail-Adresse ereichbar:


21.11.2002
Aenderung der Grenzbeträge per 2003


Der Bundesrat hat die AHV/IV-Renten auf den 1. Januar 2003 an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst und um 2,4 % erhöht.

Parallel dazu wurde am 30. Oktober 2002 die Verordnung über die Anpassung der Grenzbeträge bei der beruflichen Vorsorge BVG mit dem gleichen Wirkungsdatum in Kraft gesetzt. Auch der maximal erlaubte Steuerabzug in der Säule 3a wurde angepasst.

Haben Sie Ihre 3a-Beiträge für dieses Jahr schon ausgeschöpft?

Hier finden Sie eine Übersicht der aktuellen Grenzbeträge 2003 im AcrobatReader Format.


23.10.2002
Krankenkassenprämien 2003


Zurzeit informieren die Krankenkassen ihre Versicherten über die neuen Prämien für das Jahr 2003. Auch für dieses Jahr ist wiederum mit massiven Aufschlägen zu rechnen, da die Krankenkassenprämien den steigenden Gesundheitskosten angepasst werden. Durchschnittlich erhöhen sich die Prämien um fast 10 Prozent.

Unser Brokermandat ist leider für die Betreuung Ihrer Krankenpflegeversicherung nicht gültig. Wir können Ihnen jedoch gerne folgende Empfehlung abgeben:

  • Vergleichen Sie die Krankenkassen:
    Unter www.comparis.ch können Sie einen für Sie gültigen Krankenkassen-Prämienvergleich vornehmen und direkt Offerten einholen.

    Vergleichen Sie bei einem Wechsel jedoch nicht nur die Prämien, sondern berücksichtigen Sie ebenfalls die Qualität (d.h. guter Kundenservice, gute Finanzlage) der einzelnen Kassen. Ein Krankenkassenwechsel lohnt sich langfristig oft nur in wenigen Fällen. Erfahrungsgemäss hat sich gezeigt, dass die sogenannten Billig-Krankenkassen im darauffolgenden Versicherungsjahr massiv höhere Prämienaufschläge ankündigten.

Weitere Möglichkeiten dem Prämienanstieg entgegen zu wirken:

  • Wählen Sie eine höhere Jahresfranchise
  • Schliessen Sie die Unfalldeckung in der Grundversicherung aus, wenn Sie bei Ihrem Arbeitgeber voll UVG-versichert sind (für Berufs- und Nichtberufsunfälle).


08.10.2002
Wie sicher sind unserer Vorsorgegelder?


Müssen wir uns existentielle Sorgen um die Zukunft der beruflichen Vorsorge machen? Die Börsenbaisse lässt die Reserven der Pensionskassen und Lebensversicherer schmelzen. Für die angelegten Gelder gibt es aber strikte Sicherheitsvorschriften.

Die Sammelstiftungen der Lebensversicherer investieren ihre Gelder an den Finanzmärkten und in Liegenschaften. Sie müssen dabei die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Anlagerichtlinien einhalten. So darf z.B. maximal 50 Prozent in Aktien investiert werden. Die Sammelstiftungen waren im Jahre 2001 lediglich mit rund 30 Prozent in Aktien investiert. Sinken bei dieser Aktienquote die Börsen beispielsweise um rund einen Drittel, so vermindert sich das Gesamtvermögen einer Vorsorgestiftung um knapp 10 Prozent. Selbst bei einem grösseren Börseneinbruch gerät die Pensionskasse also nicht gleich in Zahlungsschwierigkeiten.

  • Sicherheitsfonds
    Bei Sammelstiftungen haftet zudem die dahinter stehende Lebensversicherungs-Gesellschaft, deren gesetzliche Vorgaben laufend durch das Bundesamt für Privatversicherung (BPV) überwacht werden. Dass eine Sammelstiftung zahlungsunfähig oder gar bankrott geht, ist daher sehr unwahrscheinlich. Müsste eine Pensionskasse oder Sammelstiftung trotzdem liquidiert werden, springt der sogenannte Sicherheitsfonds BVG ein. Er garantiert in diesem Fall die Auszahlung der PK-Gelder – allerdings sind die Leistungen nur bis zu einem Jahreseinkommen von 111 240 Franken gedeckt.


  • Sicherungsfonds
    Auch bei privat abgeschlossenen Lebensversicherungen (3. Säule) sieht das Gesetz verschiedene Massnahmen vor, welche die Ansprüche der Versicherten schützen. Alle Schweizer Versicherer müssen einen eigenen Sicherungsfonds unterhalten, in dem ausreichend Kapital vorhanden ist, um ihre vertraglich garantierten Leistungen erfüllen zu können. Auch ist festgelegt, welche Kapitalanlagen (inkl. in welcher Höhe) im Sicherungsfonds zugelassen sind. Für die Kontrolle dieser Vorgaben ist wie bereits erwähnt das BPV zuständig.

    Sowohl für Pensionskassengelder als auch für Lebensversicherungen sind also verschiedene Sicherheitsvorkehrungen und Kontrollmechanismen vorhanden, die einen möglichst hohen Schutz der versicherten Personen gewährleisten.


18.07.2002
Auswirkung der Bilateralen Abkommen auf die Sozialversicherungen


Am 1. Juni 2002 treten die bilateralen Abkommen in Kraft. Eines der sieben Abkommen betrifft die Personenfreizügigkeit. Schweizer und EU-Bürger können nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren ohne Einschränkung im gesamten Wirtschaftsraum arbeiten und wohnen. Die Vertragsstaaten anerkennen gegenseitig Berufsabschlüsse und somit können auch Ärzte und medizinische Leistungserbringer in anderen Vertragsstaaten arbeiten. Das bedeutet, dass auf dem Gebiet der Sozialversicherungen alle Bewohnerinnen und Bewohner von EU-Staaten gleich behandelt werden.

  • Auswirkungen auf die Unfallversicherung:

    Das Personenverkehrsabkommen will den freien Personenverkehr zwischen der Schweiz und der EU fördern. Dies erfordert eine Koordination der Sozialversicherungssysteme. Die bestehenden Sozialversicherungsabkommen werden abgelöst; sie gelten nur noch für Bereiche, die nicht in den bilateralen Abkommen geregelt sind sowie für Personen, die nicht der Schweiz oder einem EU-Staat angehören.

    Das Erwerbsortprinzip:
    Das Abkommen beruht auf dem Erwerbsortprinzip. Das bedeutet, dass Arbeitnehmende und Selbständigerwerbende den Rechtsvorschriften jenes Staates unterliegen, in dem sie arbeiten, auch wenn sie in einem anderen Staat wohnen. Angehörige eines EU-Staates, die ausschliesslich in der Schweiz erwerbstätig sind, sind also den Bestimmungen des schweizerischen Unfallversicherungsgesetzes (UVG) unterstellt und bei unselbständiger Tätigkeit im Rahmen des UVG obligatorisch versichert. Schweizerbürger, die in einem EU-Staat arbeiten, sind dem Unfallversicherungsrecht dieses Staates unterstellt.

    Bei gleichzeitig mehreren unselbständigen Beschäftigungen in verschiedenen Staaten gelten die Vorschriften eines Staates. Massgebend sind die Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaates, wenn ein Teil der Beschäftigung in diesem ausgeübt wird. Ein Arbeitnehmer, der in Deutschland wohnt und in Deutschland und in der Schweiz arbeitet, ist also für beide Tätigkeiten nach deutschem Recht versichert, selbst für Berufsunfälle in einem schweizerischen Betrieb. Bei Berufskrankheiten, bei denen die erkrankte Person zuvor in mehreren Staaten dem schädigenden Stoff ausgesetzt war, werden die Leistungen ausschliesslich vom Versicherer jenes Staates gewährt, in welchem die Person zuletzt dem Risiko ausgesetzt war.

    Wie bisher gelten besondere Bestimmungen für Entsandte. Angehörige eines EU-Staates, die von einem EU-Staat vorübergehend in die Schweiz entsandt werden, bleiben im Entsendestaat unfallversichert. Umgekehrt bleiben Schweizer und EU-Staatsangehörige, die von der Schweiz aus in einen EU-Staat entsandt werden, weiter UVG-versichert.

    Leistungsaushilfe:
    Ereignet sich ein Unfall im Ausland und ist die Leistungspflicht des schweizerischen Unfallversicherers gegeben (z.B. Entsandte, Arbeitsunfall im Ausland, Unfall während der Ferien), hat der Versicherer vor Ort vorerst für die Sachleistungen aufzukommen. Anschliessend erfolgt eine Rückerstattung der Kosten durch den schweizerischen Unfallversicherer.


  • Auswirkung auf die Krankenversicherung:

    Arbeitet eine Person in einem anderen EU-Staat als jenem, in welchem sie ihren ständigen Wohnsitz hat, stellt sich die Frage, in welchem Land sie ihre Krankenversicherung abschliessen muss und in welchem Land sie sich behandeln lassen kann.

    Annäherung der Systeme:
    In den EU-Ländern existieren unterschiedliche Versicherungssysteme, die historisch entstanden und gewachsen sind. Damit diese untereinander funktionieren, einigte man sich auf einige Grundprinzipien die auch für die Schweiz Gültigkeit haben. Hier die wesentlichsten Vereinbarungen:

    • Grundsätzlich wird die Grundversicherung in dem Land abgeschlossen, aus welchem Lohn oder Rente herkommen (Beschäftigungsland). Dies gilt auch für die Familienangehörigen der versicherten Person.
    • Medizinische Leistungen werden in dem Land bezogen, in welchem die Person lebt (Wohnsitzland). Jene Leistungen werden vergütet, die dort in der Grundversicherung vorgesehen sind.
    • In Notfällen werden sämtliche medizinische Leistungen vergütet, die den Bestimmungen des Landes entsprechen, in welchem sich die Person aufhält (Aufenthaltsland).
    • Für die Bezahlung von Leistungen, die Versicherte ausserhalb des Beschäftigungslandes beziehen, schaltet sich der so genannte aushelfende Träger ein.

    Das sind Grundprinzipien. Gerade bei der Krankenversicherung gilt jedoch gemäss dem Recht der bilateralen Abkommen: keine Regel ohne Ausnahmen. So können sich Rentner, die in Frankreich, Österreich, Deutschland, Italien, Finnland, Portugal oder Spanien leben, von der Versicherungspflicht in der Schweiz befreien und sich in ihrem Wohnsitzland versichern lassen.

    Für Personen, die sich aufgrund der bilateralen Abkommen neu in der Schweiz versichern lassen, gelten bei der Wahl des Versicherers folgende Einschränkung: Nur jene Krankenversicherungen müssen die Leistungen nach den Bestimmungen der bilateralen Abkommen anbieten, welche mehr als 100000 Versicherte vorweisen.

09.06.2002
1. BVG-Revision: Stand der Beratung


Mit der Botschaft vom 1. März 2000 zur Revision des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) wurde die 1. BVG-Revision lanciert. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK) hatte nach einer ersten, grundsätzlichen Beratung über die 1. BVG-Revision eine Subkommission eingesetzt, um zusätzliche Grundlagen zu erarbeiten. An einer Sondersession vom 15. - 17. April 2002 wurde nun im Nationalrat über die diversen Punkte beraten und beschlossen. In den meisten Fragen ist man der vorberatenden Kommission gefolgt.

Hier eine Auswahl der wichtigsten Entscheide:

Aktuell
Entscheid Sondersession
vom 15. bis 17.04.02
Eintritts-Schwellenwert
CHF 24720.-
CHF 18540.-
Rentenalter Mann/Frau
65. / 62. Altersjahr
65. Altersjahr (ab 2009 wie AHV)
Umwandlungssatz
7.2 %
7.2 auf 6.8 %
innert 10 Jahren
Koordinationsabzug
Max
Min
vers. Lohn min
vers. Lohn max

CHF 24720.-

CHF 3090.-
CHF 49440.-
40 % des AHV-Lohn
CHF 21810.-
CHF 15450.-
CHF 3090.-
CHF 49440.-
Altersgutschriften
(Sparteil vom vers. Lohn)
Getrennte Männer- und Frauenskala
7 % / 10 % / 15 % / 18 %
Einheitliche Skala
7 % / 10 % / 15 % / 18 %
Einführung Witwerrente
Nur Witwenrente
ja
Lohnlimite
Keine
10-fache BVG-Obergrenze:
CHF 741600.-

Kernpunkte sind sicher der reduzierte Umwandlungssatz sowie der neue Eintritts-Schwellenwert. Damit die Rentenkürzungen etwas abgefedert werden, hat der Nationalrat gleichzeitig beschlossen, den BVG-Koordinationsabzug zu senken. Wie geht es nun weiter? Die Revisionspunkte werden im Sommer 2002 durch die Kommission des Ständerates und im Herbst 2002 im Ständerat behandelt. Wir werden Sie wieder orientieren.


19.04.2002
Schäden durch unbekannte oder ausländische Motorfahrzeuge

  • Unfall mit einem ausländischen Motorfahrzeug - wer hilft?
    Das Nationale Versicherungsbüro Schweiz (NVB) deckt sämtliche Schäden, die durch ausländische Fahrzeuge verursacht werden.

  • Unfall mit Fahrerflucht oder mit einem nicht versicherten Motorfahrzeug - wer hilft?
    Der Nationale Garantiefonds Schweiz (NGF) deckt nach den Grundsätzen der Halterversicherung Personen- und Sachschäden, verursacht durch unbekannte oder nicht versicherte Motorfahrzeuge, Fahrräder oder Anhänger (z.B. Parkschäden).
    Es werden nur Schäden gedeckt, für die keine andere Versicherung aufkommt (z.B. Bonusverlust, Selbstbehalt). Bei einem reinen Sachschaden haben Sie einen Selbstbehalt von Fr. 1000.00.

  • Was müssen Sie tun?
    Bei Unfällen mit ausländischen Fahrzeugen in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein genügt ein Anruf auf die Gratisnummer, bei einem Unfall mit Fahrerflucht wird zusätzlich ein Polizeirapport verlangt (sofortige Meldung).

  • Durch wen werden diese Schadenfälle bearbeitet?
    Vom EJPD wurde die Zürich als geschäftsführender Versicherer des NVB/NGF benannt.
    Das Nationale Versicherungsbüro Schweiz (NVB)und der Nationale Garantiefonds Schweiz (NGF) sind jederzeit unter der Gratisnummer 0800/831 831 erreichbar. Anfragen aus dem Ausland werden unter der Telefonnummer 0041 1 628 89 30 entgegengenommen.

  • Wie wird das NVB /NGF finanziert?
    Die administrativen Kosten des NVB/NGF werden von den Motorfahrzeughaltern gedeckt (Art. 76 a SVG) mit einem jährlichen Grundbetrag
    für das NVB: Fr. 1.40 zuzüglich
    für das NGF: Fr. 2.00 für Motorräder, Fr. 4.00 für leichte Motorfahrzeuge und Fr. 8.00 für schwere Motorfahrzeuge
  • Weitere Informationen?
    Informationen zu den beiden Versicherungseinrichtungen sind unter www.nbi.ch abrufbar.
    Über das Nationale Versicherungsbüro Schweiz (NVB) sowie über den Nationalen Garantiefonds Schweiz (NGF) wurden ebenfalls Broschüren herausgegeben.


14.03.2002
SIBA Mitgliedschaft


Wir freuen uns, Sie über unsere neu erworbene Mitgliedschaft beim Verband der Schweizerischen Versicherungsbroker (SIBA) informieren zu dürfen.

Der SIBA (Swiss Insurance Brokers Association) wurde 1991 als privatrechtlicher Verein mit Sitz in Zürich gegründet. Dem Verband gehören die wichtigsten Versicherungsbroker an, die in der Schweiz tätig sind und die Voraussetzungen des Berufsbildes erfüllen.

ZIELE DES VERBANDES:

  • er vertritt seine Mitglieder gegenüber Behörden und anderen Verbänden in Fragen von genereller Bedeutung.
  • er fördert die gemeinsamen beruflichen, fachlichen und wirtschaftlichen Interessen seiner Mitglieder.
  • er wahrt das Ansehen und die Unabhängigkeit seiner Mitglieder.

Weitere Informationen zum Berufsverband SIBA erhalten Sie unter der SIBA Homepage www.siba.ch.


15.02.2002
Versicherungsbezogene neue Steuergesetze seit 2001


Mit den neuen Steuergesetzen, die in der grossen Mehrheit der Kantone am 1. Januar 2001 in Kraft getreten sind, kommt eine Flut von Neuerungen auf Sie zu. Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht über die wichtigsten versicherungsbezogenen Neuerungen zu den Steuergesetzen:

  • AHV-Beiträge
    Die AHV stellt ab 2001 für die Berechnung der AHV-Beiträge der Selbständigerwerbenden auf die Gegenwartsbemessung ab.

  • AHV-Rente
    Das StHG schreibt den Kantonen neu die volle Besteuerung der AHV vor, wie sie für die direkte Bundessteuer bereits gilt.
  • BVG-Rente
    Pensionskassenrenten, die vor Ende 2001 zu laufen beginnen, werden beim Bund und bei den meisten Kantonen lebenslänglich nur zu 80 Prozent besteuert. Renten, die ab 1. Januar 2002 zu laufen beginnen, werden generell vollumfänglich als Einkommen besteuert.
  • Einmalprämien-Versicherungen
    Diese sind neu in allen Kantonen bei der Auszahlung, welche frühestens ab Alter 60 erfolgen darf, steuerfrei, wenn sie vor dem 66. Geburtstag abgeschlossen worden sind, mindestens fünf Jahre Laufzeit aufweisen sowie Versicherungsnehmer und versicherte Person identisch sind.
  • Gegenwartsbemessung
    Sämtliche Kantone wechseln vom System der Vergangenheits- zur Gegenwartsbemessung; bei der Gegenwartsbemessung decken sich Steuerperiode und Bemessungsperiode. Auch die AHV stellt ab 2001 mit Wirkung für alle Kantone auf die Gegenwartsbemessung um.
  • Leibrenten
    Selbstfinanzierte Leibrenten werden neu zu 40 statt wie bisher zu 60 Prozent besteuert.
  • Nachzahlungen in die Pensionskasse
    Seit 2001 gelten neu steuerliche Limiten für die maximale Einkaufssumme, grundsätzlich sind diese aber nach wie vor zulässig.
  • Risikoversicherungen
    Kapitalauszahlungen von nicht rückkaufsfähigen Versicherungen bei Tod und für bleibende körperliche oder gesundheitliche Nachteile werden neu überall beteuert. Allerdings ohne Berücksichtigung des übrigen Einkommens für sich allein mit einer vollen Jahressteuer, wobei die kantonalen Regelungen sehr unterschiedlich sind.
  • Säule-3a-Beiträge
    Beiträge in die Säule 3a, die seit 2001 geleistet werden, sind steuerlich wieder abzugsfähig. Die höchst zulässigen Beiträge sind dabei für 2001/2002 auf Fr. 5933.00 für Unselbständige bzw. Fr. 29664.00 für Erwerbstätige ohne Pensionskasse festgelegt worden. Aufzupassen ist in den Kantonen Waadt, Wallis, und Tessin, wo sich die Bemessungslücke auf 2001 und 2002 erstreckt: Da sollten Beitragszahlungen erst wieder ab 2003 geleistet werden. Trotz Bemessungslücke geleistete Beiträge werden bei der Auszahlung grundsätzlich trotzdem beteuert, allerdings mit stark reduziertem Steuersatz. Löbliche Ausnahmen sind die Kantone Basel-Landschaft, Bern und Solothurn, wo die in der Bemessungslücke geleisteten Beiträge bei der späteren Besteuerung der Kapitalauszahlung nicht besteuert werden.


14.01.2002
Persönliche E-Mail Adressen


Ab sofort sind sämtliche MitarbeiterInnen unter persönlicher E-Mail-Adresse erreichbar:

Die E-Mail-Adressen können ebenfalls unter Mitarbeiter-Detail aufgerufen werden.


24.10.2001
E-Business Versicherung


Seit kurzer Zeit bieten einige Versicherungs-Gesellschaften eine Versicherungslösung im Bereich E-Business an. Sie umfasst die Deckung folgender Risiken:

  • Schäden durch Hacker und Viren
  • Missbrauch durch Mitarbeiter
  • Widerrechtliche Publikationen
  • Rechtsstreitigkeiten

Bitte überprüfen Sie diesen Versicherungsbedarf für Ihre Unternehmung. Gerne unterbreiten wir Ihnen eine Offerte.


24.10.2001
Vorsorgen und Steuern sparen mit Säule 3a


Der Systemwechsel bei den natürlichen Personen von der zweijährigen Vergangenheits- zur einjährigen Gegenwartsbemessung ist nun per 01.01.2001 in den meisten Kantonen vollzogen worden.

Nachdem die Beiträge an die anerkannten Vorsorgeformen in den Jahren 1999 und 2000 in die Bemessungslücke fielen, können nun die Beiträge für das laufende Jahr 2001 wieder voll vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Um davon profitieren zu können, muss die Einzahlung vor dem 31.12.2001 bei der entsprechenden Vorsorgeeinrichtung eingetroffen sein.

Für das Jahr 2001 gelten folgende Grenzwerte:

  • für Steuerpflichtige mit Versicherung in der 2. Säule:
    Fr. 5´933.00 (unabhängig vom Lohn)
  • für Steuerpflichtige ohne Versicherung in der 2. Säule:
    20 % des Nettoerwerbseinkommens, jedoch maximal
    Fr. 29´664.00

Grundsätzlich gilt: Je mehr Sie verdienen, desto höher sind Ihre Steuern und Ihre Vorsorgelücke (im Ruhestand). Die gesetzlichen Rücklagen allein werden Ihren gewohnten Lebensstandard nach der Pensionierung nicht finanzieren können.

Nehmen Sie deshalb Ihre Zukunft selbst in die Hand. Mit einer gebundenen Vorsorgelösung, die auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir beraten Sie gerne.


25.09.2001
neuer NBU-Tarif ab 1.1.2002 in der UVG-Versicherung


Der Schweizerische Versicherungs-Verband hat einen neuen NBU-Tarif per 1.1.2002 beschlossen. Die wichtigsten Änderungen sind:

  • Beibehaltung der 4 Klassen
  • Reduktion des Prämiensatzes für die Klasse 11 sowie Erhöhung der Prämiensätze für die Klassen 12, 13 und 14.
  • Viele Risiko Nummern werden jedoch von einer Klasse in eine andere Klasse verschoben.
  • Für die grosse Mehrheit der Risiko Nummern ergibt sich dadurch eine Senkung des NBU-Prämiensatzes.

Informationsschreiben an die Versicherungsnehmer über die neuen Prämiensätze für die Nichtberufsunfallversicherung erfolgen ab Oktober.


25.09.2001
Steuern sparen dank Pensionierung vor 2002


Pensionskassenrenten, die noch in diesem Jahr zu laufen beginnen, werden lebenslänglich nur zu 80 % besteuert. Ab 2002 laufende Renten hingegen muss man zu 100 % besteuern.

Das ist eine Folge der Uebergangsregelungen, die nur noch bis Ende Jahr gelten. Voraussetzung ist aber, dass der Versicherte bereits vor dem 31.12.1986 einer Pensionskasse angehört und mindestens 20 % der Beiträge selber bezahlt hat (diese Regelung gilt generell für Bund sowie die meisten Kantone).

Für Personen, die in den Jahren 2002 oder 2003 ordentlich pensioniert werden, lohnt es sich unter Umständen, die Pensionierung auf das Jahr 2001 vorzuverschieben. Da in der Regel der Auszahlungstermin auf den Monatsersten nach Aufgabe der Erwerbstätigkeit fällt, muss die Pensionierung spästestens auf Ende November erfolgen.

Auch Kapitalbezüge aus der Pensionskasse werden noch bis Ende Jahr tiefer besteuert. Die Uebergangsbestimmungen gelten wiederum für den Bund und die meisten Kantone. Je nach Höhe des ausbezahlten Kapitals lassen sich dadurch mehrere tausend Franken sparen.



13.06.2001
Schenker & Schenker - jetzt Online!


Per 13. Juni 2001 sind auch wir endlich im World Wide Web mit dabei. Mit aktuellen News aus der Branche, Formularen zur Kontaktaufnahme und Schadenmeldungen (für bestehende Kunden) bieten wir Ihnen eine Plattform, bei der es sich lohnt immer wieder mal reinzuschauen. Die offizielle Launch-Party wird am 10. September 2001 stattfinden.


13.06.2001
Werkinterner Verkehr auf öffentlichen Strassen


Was ist erforderlich, um eine Bewilligung für den werkinternen Verkehr auf öffentlicher Strasse zu erhalten?

- Gesuch an das Strassenverkehrsamt (kurzer Brief genügt)
- Situationsplan mit eingezeichneter Fahrstrecke
- Fahrzeugpapiere, Prüfbericht 13.20A , Techn. Handbuch usw.
- Graue Versicherungskarte nach Art. 33 VVV (bei Betriebshaftpflichtversicherung anfordern).

Nach Eingang der erwähnten Unterlagen wird die vorgesehene Fahrstrecke vom Strassenverkehrsamt überprüft und das Fahrzeug einer vereinfachten technischen Kontrolle unterzogen. Grundsätzlich dürfen Motorfahrzeuge nur mit Kontrollschildern und Fahrzeugausweis verkehren.

Die kantonale Behörde kann jedoch die Verwendung von Motorfahrzeugen ohne Kontrollschilder und Fahrzeugausweis gestatten. Die gesetzliche Voraussetzung dazu bildet Art. 33 Abs. 1 der Verkehrs-Versicherungs-Verordnung. Der Begriff "öffentliche Strasse" hat nichts mit den Besitzverhältnissen zu tun, denn als öffentlich gelten alle Strassen und Plätze, die von jedermann ungehindert, d.h. ohne dass dazu ein Hindernis überquert oder beseitigt werden muss, befahren oder begangen werden können. Dies gilt auch für private Vorplätze, die nicht speziell abgetrennt sind.

Wird mit einem Motorfahrzeug ohne Kontrollschilder auf einem nicht abgetrennten Grundstück ein Personen- oder Sachschaden verursacht, so besteht dafür in der Grunddeckung der Haftpflichtversicherung kein Versicherungsschutz. Ihre Betriebshaftpflichtversicherung kommt für den Schaden nicht auf.

Auskünfte und Beratung über Tel. 041 318 18 99 (administrativ) und Tel. 041 318 18 66 (technisch).

Auszug aus dem Infoblatt des Strassenverkehrsamtes des Kantons Luzern. Veröffentlichung auf dieser Website mit freundlicher Genehmigung des SVA Luzern.


18.07.2002
Stellenangebot - Versicherungsfachmann/frau


Für die Betreuung unserer Mandanten in der Zentralschweiz suchen wir eine/n engagierte/n Versicherungsfachmann/frau und gut ausgebildete Versicherungsprofis, die erste Berufserfahrungen sammeln möchten. Senden Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen an folgende Adresse:

Schenker & Schenker Broker GmbH
Herr Bruno Schenker
Hauptstrasse 43
6045 Meggen

oder per E-Mail: bruno.schenker@schenkerbroker.ch


19.01.2001
Vaudoise Versicherungen : neue Kommunikationsoffensive

 

Die Gruppe VAUDOISE VERSICHERUNGEN, die soeben das Qualitätszertifikat ISO 9001/Version 2000 erhalten hat - eine Premiere im Versicherungssektor - lanciert ab 22. Januar eine neue Kommunikations- und Informationskampagne. ---


15.02.2001
Bâloise-Gruppe erwartet markante Gewinnsteigerung für 2000

 

Die Bâloise-Gruppe erwartet für das vergangene Jahr erneut eine markante Steigerung des Gewinns von über 20 Prozent auf mehr als 620 Millionen CHF.
Das Prämienvolumen stieg um 9 Prozent auf 6,6 Milliarden CHF. In Originalwährung betrug der Prämienzuwachs 11 Prozent. Die Angaben zum Geschäftsjahr 2000 beruhen auf der Rechnungslegung gemäss International Accounting Standards (IAS).

Im einem weitgehend stagnierenden Marktumfeld wuchs das Prämienvolumen im Nichtleben-Geschäft in Originalwährung um 2 Prozent. Die überdurchschnittlich hohen Schäden durch Naturkatastrophen haben das versicherungstechnische Ergebnis nicht wesentlich beeinflusst. Die Combined Ratio liegt im Branchenvergleich weiterhin auf tiefem Niveau.

Das gute Gesamtergebnis 2000 fusst zudem auf einem sehr erfolgreichen Anlagemanagement mit traditionell hohem Aktienanteil.

Die Bâloise hält auch künftig an der bewährten Fokussierung auf ihre Kernmärkte Schweiz, Deutschland, Belgien, Luxemburg und Österreich fest. Die Entwicklung des Konzerns zum integrierten Finanzdienstleister in den Bereichen Versicherung, Vorsorge, Vermögen wird dabei kontinuierlich vorangetrieben. Hierbei steht qualitatives, Mehrwert generierendes Wachstum im Vordergrund.


01.02.2001
Neue weltweite Kommunikationsplattform «Blue Dot» der Zürich

 

Im Rahmen der weltweiten Neupositionierung der «New Zurich» wurde auf Konzernebene eine neue Kommunikationsplattform «Blue Dot» erarbeitet.

Der Blue Dot (=blauer Punkt) - in Anlehnung an das Zürich Logo - wird als graphisches Element in allen Werbemitteln wie z.B. TV-Spots und Inseraten aufgenommen. Mit den Blue Dots wird die Zürich, ganz im Sinne der Care-Strategie, als Anlaufstelle für umfassende Problemlösungen in allen Lebensbereichen positioniert.

Das Versprechen, dass die Zürich für Ihre Kunden Bedürfnisse mit Lösungen verbinden, also sozusagen «wesentliche Punkte im Leben verbinden», kommt im neuen Claim «connecting here. to there» zum Ausdruck.


02.01.2001
Elvia stellt neue ELVIA-ECO Versicherung vor

 

Was bedeutet "ECO" ?

ELVIA-ECO ist unsere neue und kostengünstige Ganzjahres- Motorradversicherung, welche es erlaubt - bis zu 12 Monaten im Jahr zu fahren aber nur für 9 Monate Prämie zu bezahlen. Der neue Tarif berücksichtigt die Praxis eines Unterbruches ohne adminstrative Umtriebe und Kosten. Sie haben jederzeit die Möglichkeit bei Bedarf Ihr Motorrad zu fahren - der Versicherungsschutz ist durchlaufend...


 
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